Hinweise zur Kommunalwahl
Ort
Tiefenbach
Veranstalter
Gemeinde Tiefenbach
Termine
So, 15.03.2020
Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses
der Wahl des ersten Bürgermeisters
Verkündung des vorläufigen Ergebnisses
der Wahl des ersten Bürgermeisters
vorläufige Wahlergebnisse
hier gelangen Sie zu dem vorläufigen Wahlergebnis der Landratswahl
hier gelangen Sie zu dem vorläufigen Wahlergebnis der Kreistagswahl
hier gelangen Sie zu dem vorläufigen Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl Tiefenbach
hier gelangen Sie zu dem vorläufigen Wahlergebnis der Gemeinderatswahl Tiefenbach
hier gelangen Sie zu den vorläufigen Wahlergebnissen der Bürgermeisterwahlen im Landkreis Cham
Probestimmzettel
Musterstimmzettel Bürgermeister Tiefenbach
Musterstimmzettel Gemeinderat Tiefenbach
Einsicht in die Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen:
Bekanntmachung Einsicht in die Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen
Das Wahlamt der Gemeinde Tiefenbach weist darauf hin,
dass in diesen Tagen die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen am 15.
März ausgetragen werden. Wer bis einschließlich 23. Februar keine
Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte
sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Briefwahlunterlagen sind voraussichtlich ab 24. Februar erhältlich. Wer Briefwahlunterlagen möchte, muss dies auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schriftlich beantragen. Die Briefwahlunterlagen können entweder übermittelt oder persönlich abgeholt werden. Sollte jemand anderer als der Wahlberechtigte selbst die Unterlagen abholen, ist diesem eine Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht ist ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und muss sich ausweisen können.
Niemand darf für mehr als vier Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen als Bevollmächtigter entgegennehmen. Briefwahlunterlagen können auch per Mail beantragt werden. Bei Fragen erteilt das Wahlamt gerne Auskunft.
Zugelassene Wahlvorschläge:
Zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinderates bzw. zur Entscheidung über ihre Gültigkeit, trat am 04.02.2020 der Gemeindewahlausschuss zusammen und erließ nachfolgende Bekanntmachung:
Bekanntmachung zugelassene WV Bürgermeister Tiefenbach
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Gemeinde Tiefenbach
Hauptstraße 33
93464 Tiefenbach
Tel.: 0 96 73 / 92 21 0