Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan und 5. Änderung Flächennutzungsplan
Ort
Tiefenbach
Veranstalter
Gemeinde Tiefenbach
Termine
Di, 23.06.2026 - Mo, 27.07.2026
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Tiefenbach-Ost“ in der Sitzung vom 07.10.2025 aufgestellt und mit Planungsstand zum 07.10.2025 in der Sitzung vom 07.10.2025 gebilligt. Nach frühzeitiger Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan in der Zeit vom 07.11.2025 bis 08.12.2025 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.01.2026 abgewogen und erneut eine Billigung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Tiefenbach-Ost“ samt integriertem Grünordnungsplan mit textlichen Festsetzungen, textlichen Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen sowie der Begründung mit Umweltbericht zum Planungsstand 22.01.2026 liegen im Rathaus, OG Zimmer 5, Hauptstraße 33 in 93464 Tiefenbach
vom 24.06.2026 bis 27.07.2026
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Neben der förmlichen Beteiligung in erneuter Auslegung der 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde findet die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Tiefenbach-Ost“ nach § 3 Abs. 1 BauGB statt.
Geltungsbereich:
Der Bebauungsplan „Tiefenbach-Ost“ am Hauptort betrifft mehrere Flurstücke mit der Festsetzung „WA“ in Tiefenbach.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Es wird für die Gemeinde auf die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanstand 22.01.2026 sowie die Feststellungen im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung ebenfalls zum Planungsstand 22.01.2026 verwiesen.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Tiefenbach-Ost“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Tiefenbach-Ost“ nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegende Unterlagen sind auch im Internet veröffentlicht. Die genauen Plangebiete sind aus den Planungsunterlagen (Flächennutzungsplanänderung Stand 22.01.2026 und Bebauungsplan Stand 22.01.2026) unter https://tiefenbach-opf.de/tiefenbach/wohnen/tiefenbach-ost-baugebiet/ ersichtlich
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Gemeinde Tiefenbach
Martin Holler
1.Bürgermeister der Gemeinde Tiefenbach
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Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.07.2025 und vom 07.10.2025 die 5. Änderung des Flächennutzungsplans (Planungsstand zum 22.01.2026) aufgestellt und gebilligt. Nach Abwägung und erneuter Billigung durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 21.01.2026 zur 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde wird die erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Planungsstand 22.01.2026 vorgenommen.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans samt begründender Unterlagen liegen im Rathaus, OG Zimmer 05, Hauptstraße 33 in 93464 Tiefenbach
vom 24.06.2026 bis 27.07.2026
während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegende Unterlagen sind auch im Internet unter https://tiefenbach-opf.de/tiefenbach/wohnen/tiefenbach-ost-baugebiet/ veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Geltungsbereich:
Die Flächennutzungsplanänderung betrifft
-die Ausweisung Bebauungsplangebiet „Tiefenbach-Ost“ am Hauptort auf mehreren Flurstücken mit der Festsetzung „WA“ in der Gemarkung Tiefenbach
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung (Planungsstand: 22.01.2026)
(Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung am geplanten Standort anhand der behandelten Schutzgüter Wasser, Mensch, Boden, Arten und Lebensräume, Landschaftsstruktur und Landschaftsbild, Klima und Fläche).
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Schutzgut, Umweltbelang | Quelle und Art der vorhandenen Informationen |
Beschreibung des Vorhabens | Umweltbericht: Festlegung des Untersuchungsraumes |
Schutzgut Wasser | Umweltbericht; baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis |
Schutzgut Mensch | Umweltbericht: Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis |
Schutzgut Kultur und Sachgüter | Umweltbericht; Keine Feststellungen, Ergebnis |
Schutzgut Boden | Umweltbericht; baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis |
Schutzgut Arten und Lebensräume | Umweltbericht: Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis |
Schutzgut Landschaftsstruktur und Landschaftsbild | Umweltbericht: Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis |
Schutzgut Luft und Klima | Umweltbericht: Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis |
Schutzgut Fläche | Umweltbericht: Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis |
Belange des Umweltschutzes; Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsregelung:
Die Ergebnisse sind im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan enthalten. Nach diesen Feststellungen sind Wirkungen mehrerer geringer und einer mittleren Erheblichkeit auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten, welche durch Festsetzungen und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Tiefenbach, 23. Juni 2026
Für die Gemeinde Tiefenbach
Martin Holler
1.Bürgermeister
Social Media
Gemeinde Tiefenbach
Hauptstraße 33
93464 Tiefenbach
Tel.: 0 96 73 / 92 21 0