Baugebiet Tiefenbach-Ost

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan und 5. Änderung Flächennutzungsplan

Baugebiet Tiefenbach-Ost

Ort
Tiefenbach

Veranstalter
Gemeinde Tiefenbach

Termine
Di, 23.06.2026 - Mo, 27.07.2026

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan „Tiefenbach-Ost“ in der Sitzung vom 07.10.2025 aufgestellt und mit Planungsstand zum 07.10.2025 in der Sitzung vom 07.10.2025 gebilligt. Nach frühzeitiger Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan in der Zeit vom 07.11.2025 bis 08.12.2025 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.01.2026 abgewogen und erneut eine Billigung beschlossen.


Der Entwurf des Bebauungsplans „Tiefenbach-Ost“ samt integriertem Grünordnungsplan mit textlichen Festsetzungen, textlichen Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen sowie der Begründung mit Umweltbericht zum Planungsstand 22.01.2026 liegen im Rathaus, OG Zimmer 5, Hauptstraße 33 in 93464 Tiefenbach

vom 24.06.2026 bis 27.07.2026

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Neben der förmlichen Beteiligung in erneuter Auslegung der 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde findet die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Tiefenbach-Ost“ nach § 3 Abs. 1 BauGB statt.


Geltungsbereich:

Der Bebauungsplan „Tiefenbach-Ost“ am Hauptort betrifft mehrere Flurstücke mit der Festsetzung „WA“ in Tiefenbach.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Es wird für die Gemeinde auf die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanstand 22.01.2026 sowie die Feststellungen im Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung ebenfalls zum Planungsstand 22.01.2026 verwiesen.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Tiefenbach-Ost“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Tiefenbach-Ost“ nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegende Unterlagen sind auch im Internet veröffentlicht. Die genauen Plangebiete sind aus den Planungsunterlagen (Flächennutzungsplanänderung Stand 22.01.2026 und Bebauungsplan Stand 22.01.2026) unter https://tiefenbach-opf.de/tiefenbach/wohnen/tiefenbach-ost-baugebiet/ ersichtlich

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Für die Gemeinde Tiefenbach

Martin Holler

1.Bürgermeister der Gemeinde Tiefenbach


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Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.07.2025 und vom 07.10.2025 die 5. Änderung des Flächennutzungsplans (Planungsstand zum 22.01.2026) aufgestellt und gebilligt. Nach Abwägung und erneuter Billigung durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 21.01.2026 zur 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde wird die erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Planungsstand 22.01.2026 vorgenommen.


Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans samt begründender Unterlagen liegen im Rathaus, OG Zimmer 05, Hauptstraße 33 in 93464 Tiefenbach

vom 24.06.2026 bis 27.07.2026

während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegende Unterlagen sind auch im Internet unter https://tiefenbach-opf.de/tiefenbach/wohnen/tiefenbach-ost-baugebiet/ veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Geltungsbereich:

Die Flächennutzungsplanänderung betrifft

-die Ausweisung Bebauungsplangebiet „Tiefenbach-Ost“ am Hauptort auf mehreren Flurstücken mit der Festsetzung „WA“ in der Gemarkung Tiefenbach

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung (Planungsstand: 22.01.2026)

(Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung am geplanten Standort anhand der behandelten Schutzgüter Wasser, Mensch, Boden, Arten und Lebensräume, Landschaftsstruktur und Landschaftsbild, Klima und Fläche).

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Schutzgut, Umweltbelang

Quelle und Art der vorhandenen Informationen

Beschreibung des Vorhabens

Umweltbericht:

Festlegung des Untersuchungsraumes

Schutzgut Wasser

Umweltbericht;

baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis

Schutzgut Mensch

Umweltbericht:

Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis

Schutzgut Kultur und Sachgüter

Umweltbericht;

Keine Feststellungen, Ergebnis

Schutzgut Boden

Umweltbericht;

baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis

Schutzgut Arten und Lebensräume

Umweltbericht:

Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis

Schutzgut Landschaftsstruktur und Landschaftsbild

Umweltbericht:

Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis

Schutzgut Luft und Klima

Umweltbericht:

Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis

Schutzgut Fläche

Umweltbericht:

Baubedingte Auswirkungen, Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, Ergebnis

Belange des Umweltschutzes; Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsregelung:

Die Ergebnisse sind im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan enthalten. Nach diesen Feststellungen sind Wirkungen mehrerer geringer und einer mittleren Erheblichkeit auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten, welche durch Festsetzungen und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Tiefenbach, 23. Juni 2026

Für die Gemeinde Tiefenbach


Martin Holler

1.Bürgermeister



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